Wichtige Informationen bei Gutachten LRS, Legasthenie etc.

 

Dyskalkulie: In der Sekundarstufe I gibt es keinen „Nachteilsausgleich“ für Mathe.

 

Ausgleich und Benotungsaussetzung nur für Deutsch und Englisch. (Vermerk auf dem Zeugnis)

 

 

Nachteilsausgleich

gleiche Bewertung des Schülers( zielgleich), KK entscheidet über Ausgleich (Längere Zeit, anderer Raum, andere Anordnung der Aufgaben). Kein Vermerk im Zeugnis. Medizinisches Gutachten sollte vorliegen. Dokumentation im ILE. Mündliche Prüfung möglich (bei gleicher Kompetenzerreichung) Ein aktuelles Gutachten ist nicht älter als 2 Jahre!

 

 

Erlass zur Förderung von Lesen und Schreiben

Bewertung wird ganz oder teilweise ausgesetzt (zieldifferent), KK entscheidet aufgrund von Gutachten oder eigener Erkenntnis, Dokumentation im ILE, Ausweisungspflicht im Zeugnis. Kann wieder aufgehoben werden bzw. in ein Fördergutachten münden. Ein aktuelles Gutachten ist nicht älter als 2 Jahre!