Klassenlehrkräfte / Fachlehrkräfte

 

Klassenlehrer/innen sind grundsätzlich die erste Beratungsinstanz: Sie sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer Schüler/innen und für die Bearbeitung pädagogischer Probleme in der Klasse. Ist eine klasseninterne Lösung eines Problems nicht möglich, bezieht der/die Klassenlehrer/in den Sozialpädagogen ein. Folgende Beratungstätigkeiten liegen im Verantwortungsbereich des/r Klassenlehrers/in: Individuelle Beratung von Schüler/innen und Eltern bei Leistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten, Schullaufbahnberatung, Information der Fachlehrer/innen über mögliche Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten bzw. Leistungsschwächen (päd. Konferenzen!)

 

Fachlehrer/innen sind in den normalen Beratungsprozess eingebunden und beraten daher auch Eltern und Schüler/innen. Sie nehmen Kontakt zum Klassenlehrer auf und stimmen mit diesem das weitere Beratungsverfahren ab.